Bisher wurden herkömmliche E-Mopeds rechtlich als Fahrräder behandelt, ab Oktober gelten sie als Kraftfahrzeuge. Sie müssen dann für den Straßenverkehr zugelassen sein, dafür braucht es unter anderem einen Zulassungsschein, ein Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Mobilitätsclub geht österreichweit von mindestens 20.000 Privatpersonen aus, deren Fahrzeuge demnächst „praktisch wertlos werden“, daher brauche es „eine rasche Schaffung einer Zulassungsmöglichkeit für bestehende E-Mopeds“.