Ohne auf die Absichten dieses Abgeordneten weiter einzugehen: das einfache Fernbleiben der Fraktion bei der Abstimmung ist sowohl rechtlich als auch demokratie-theoretisch eine heikle Sache. Die Abgeordneten sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen, sofern sie keine zwingenden Gründe hindern. Einfach bei der dritten Abstimmungsrunde hereinzuschneien sehe ich problematisch.
Ohne auf die Absichten dieses Abgeordneten weiter einzugehen: das einfache Fernbleiben der Fraktion bei der Abstimmung ist sowohl rechtlich als auch demokratie-theoretisch eine heikle Sache. Die Abgeordneten sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen, sofern sie keine zwingenden Gründe hindern. Einfach bei der dritten Abstimmungsrunde hereinzuschneien sehe ich problematisch.